BAUKG

Verantwortlichkeiten des Bauherrn und Koordination der Arbeitssicherheit

Pflichten des Bauherrn/Projektleiters

Der Bauherr ist verantwortlich für die Bestellung eines Planungskoordinators in der Vorbereitungsphase und eines Baustellenkoordinators für die Ausführungsphase. Dies erfolgt im Einvernehmen mit allen Beteiligten und durch vertragliche Regelungen, die den Leistungsumfang klar definieren.

Er hat sicherzustellen, dass:
Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bereits in der Entwurfs- und Ausführungsplanung verankert werden.
✔ Eine Vorankündigung gemäß BauKG an das zuständige Arbeitsinspektorat übermittelt und gut sichtbar auf der Baustelle ausgehängt wird.
✔ Vor Baubeginn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert wird.
✔ Alle beteiligten Unternehmen, Präventivfachkräfte und selbstständige Gewerbetreibende uneingeschränkten Zugriff auf den SiGe-Plan haben.
✔ Eine Dokumentation für spätere Arbeiten am Bauwerk erstellt, fortlaufend angepasst und über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes sicher verwahrt wird.

Planungskoordination

Der Planungskoordinator trägt die Verantwortung für die frühzeitige Integration von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in die Bauplanung. Seine Aufgaben umfassen:
Koordination der Gefahrenverhütung zwischen allen Planern.
Erstellung des SiGe-Plans sowie der Unterlage für spätere Instandhaltungsarbeiten.
Verankerung von Arbeitssicherheit in Ausschreibungsunterlagen, um ausführende Unternehmen zur praktischen Umsetzung der Maßnahmen zu verpflichten.

Baustellenkoordination

Der Baustellenkoordinator überwacht die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben während der Bauausführung. Dabei ist zu beachten:
⚠ Der Baustellenkoordinator hat gegenüber den ausführenden Unternehmen keine Weisungsbefugnis, sondern lediglich eine Hinweispflicht.
⚠ Die Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen obliegt dem Bauherrn, sofern diese vertraglich geregelt und von den Unternehmen anerkannt wurden.
⚠ Der Baustellenkoordinator ist kein behördlicher Inspektor, sondern unterstützt die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen durch Beratung und Koordination.

Arbeitssicherheit als integraler Bestandteil des Bauprojekts

Durch eine frühzeitige und konsequente Umsetzung der Sicherheitsvorgaben gewährleistet der Bauherr einen störungsfreien Bauablauf, minimiert Unfallrisiken und sorgt für rechtskonforme Arbeitsbedingungen.

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