Planungskoordination:
Die Aufgabe des Planungskoordinators ist es, die Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung durch die Planer zu koordinieren.Weiters arbeitet er einen Sicherheits- und Gesundheits- schutzplan aus und stellt eine Unterlage für spätere Arbei- ten zusammen. Er achtet darauf, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlage vom Bauherrn bzw. Projektleiter – durch Aufnahme in die Ausschreibung – berücksichtigt werden.Mit der Aufnahme des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage für spätere Arbeiten in die Ausschreibung werden die ausführenden Unternehmen vertraglich verpflichtet, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlage in die Praxis umzusetzen.
Baustellenkoordination: